Ver­mietung

Kompetent, zuverlässig und erfahren.

Ver­mietung

Seit dem 01.06.2015 gilt das sog. Bestellerprinzip. Das bedeutet: wenn ein Eigentümer seine Wohnung vermieten will, gilt der Grundsatz: Wer die Vermietung beauftragt, bezahlt auch die Courtage. Konkret bedeutet das:
  • Wenn der Vermieter bei der Wohnungsvermietung einen Makler/Mietverwalter beauftragen, müss er dessen Courtage selbst tragen.
  • Der Gesetzgeber hat ausgeschlossen, dass der Vermieter die Kosten hinterher an den Mieter weitergibt oder umlegt.
Wir übernehmen die Vermietung ausschließlich für die von uns verwalteten Wohnungen. Sollten Sie eine Wohnung suchen, haben wir einen Interessentenbogen für Sie vorbereitet. Laden Sie sich diesen herunter, und senden Ihn ausgefüllt an uns zurück. Haben wir etwas passendes für Sie, meldet sich Herr Hedrich umgehend bei Ihnen.