Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist allerdings ohne den entsprechenden Vermittler – den Haus- oder Immobilienverwalter – im Regelfall nur schwer möglich. Das Gesetz schreibt die Bestellung eines Verwalters in § 20 Wohnungseigentumsgesetz vor. Wir übernehmen gerne diese Aufgaben für Sie.
Eine kurze Zusammenfassung der Aufgaben eines Verwalters finden Sie hier: Aufgaben des WEG-Verwalters.
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