Vermietung
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Vermietung
Seit dem 01.06.2015 gilt das sog. Bestellerprinzip. Das bedeutet: wenn ein Eigentümer seine Wohnung vermieten will, gilt der Grundsatz: Wer die Vermietung beauftragt, bezahlt auch die Courtage. Konkret bedeutet das:
- Wenn der Vermieter bei der Wohnungsvermietung einen Makler/Mietverwalter beauftragen, müss er dessen Courtage selbst tragen.
- Der Gesetzgeber hat ausgeschlossen, dass der Vermieter die Kosten hinterher an den Mieter weitergibt oder umlegt.