Sehr geehrte Eigentümer:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der schwierigen Lage auf den Intensivstationen verschärft die bayerische Landesregierung die Corona-Maßnahmen erneut.
Ab Dienstag, den 16.11.2021, hat 2G auch für die Gastronomie Gültigkeit. Das bedeutet für uns Immobilienverwalter, dass wir bereits einberufene Eigentümerversammlungen grundsätzlich absagen müssen – sofern Sie nicht unter 2G abgehalten werden können (d.h. alle Eigentümer sind geimpft oder genesen) – und derzeit nicht zu neuen Versammlungen einladen können. Der Ausschluss der nicht geimpften Eigentümer stellt einen Eingriff in den Kernbereich der Rechte der Eigentümer dar. Niemand darf gegen seinen Willen an der Teilnahme einer Eigentümerversammlung gehindert werden.