
Wichtige Nachricht zu den Gas-Rahmenverträgen die wir bis zum 31.12.2023 für unsere Eigentümergemeinschaften abgeschlossen haben. Damit bleibt der Gaspreis auch aktuell gleich und wird auch durch die neu beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung nicht angepasst. Jedoch werden die beiden Umlagen ab 01.10.2022 auf den aktuellen Gaspreis aufgeschlagen. Die Abschläge der betroffenen Eigentümergemeinschaften werden ab 01.10.2022 angepasst. Eine Information des Anbieters finden Sie nachstehend:
Hintergrund der Abschlagsanpassung sind die vom Gesetzgeber eingeführten zwei Umlagen:
Gasspeicherumlage nach dem EnWG §35e (Energiewirtschaftsgesetz)
Das Gesetz ist beschlossen und tritt zum 01.10.2022 in Kraft. Das Gesetz sieht vor, diese Umlage bis zum 01.01.2025 zu erheben.
Die Höhe ist noch nicht bekannt, wird jedoch in einem Bereich von 2-3 ct/kWh liegen.
Hiermit sollen Mehrkosten für die Befüllung der Gasspeicher gedeckt werden.
Die Umlage ist abhängig von den Marktpreisen und wird voraussichtlich halbjährlich neu ermittelt.
Am 15.8.2022 wird die Umlage erstmalig bekannt gegeben.
Gasbeschaffungsumlage nach dem §26 des EnSiG (Energiesicherungsgesetz)
Das Gesetz ist ebenfalls beschlossen und tritt auch zum 01.10.2022 in Kraft und wird 4-5 ct/kWh betragen.
Das ist gleichzeitig die Umlage, die in den Medien immer wieder genannt wird und die Ersatzbeschaffungskosten der Energielieferanten/Importeure decken soll.
Diese Umlage soll auch am 15.8.2022 veröffentlicht werden.
Um diese Mehrkosten für den Kunden abzufedern, wurden die aktuellen Abschläge frühzeitig erhöht, um eine spätere hohe Nachzahlung entgegenzuwirken.
Durch diese Einführung dieser zwei Umlagen ist gewährleistet, dass die abgeschlossenen Festpreise bis Vertragsende weiterhin bestehen.
Wären diese beiden Umlagen nicht eingeführt worden, müsste jeder Energieversorger seine reinen Energiepreise den aktuellen Marktpreisen (ca. 20,00 Cent/kWh) anpassen.